20190110-Ihr Pflegedienst für daheim in Farbe
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Pflegezentrum Odenwald GmbH

- Gemeinnützige Gesellschaft für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege -

20190110-Ihr Pflegedienst für daheim in Farbe
Erste Ansprechpartner
Standorte der Ambulanten Pflege

Mobile Pflege Erbach / Michelstadt

Elsa-Brändström-Str. 13 • 64711 Erbach

Melanie Trautmann, Pflegedienstleiterin der Ambulanten Pflege und Gruppenleiterin


Telefon: 06062 / 9408-31

Fax: 06062 / 9408-18

E-Mail: pflege-erbach@pz-odw.de


Pflege- und Betreuungsleistungen:

• Grundpflege (z.B. Waschen, Betten und Lagern, …) 

• Behandlungspflege (z.B. Verbände, Injektionen, 

  Blutzuckerkontrolle, Arzneimittelgabe, …). 

• Betreuungsangebote z.B. für demenzkranke Menschen


Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden. Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.


Pflegeberatung:

• Kompetente und kurzfristige Beratung in der Pflege. (kostenfrei)

• Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI.

• Beratung über zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.


Zusammenarbeit mit allen Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie Zulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.



Mobile Pflege Oberzent

Regina Luck, Gruppenleiterin

Krähberger Weg 49 • 64760 Oberzent-Beerfelden


Telefon: 06068 / 7599-514

Mobiltelefon: 0171 / 6901772

Fax: 06068 / 7599-564

E-Mail: pflege-beerfelden@pz-odw.de



Pflege- und Betreuungsleistungen:

• Grundpflege (z.B. Waschen, Betten und Lagern, …) (1,2,3,4)

• Behandlungspflege (z.B. Verbände, Injektionen, 

  Blutzuckerkontrolle, Arzneimittelgabe, …). (5)

• Betreuungsangebote z.B. für demenzkranke Menschen (2,3)


Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden (siehe 1,2,3,4). Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.


Pflegeberatung:

• Kompetente und kurzfristige Beratung in der Pflege. (kostenfrei)

• Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI.

• Beratung über zusätzliche Betreuungs- 

  und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.


Zusammenarbeit mit allen Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie Zulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.


Mobile Pflege Bad König / Brombachtal

Bahnhofstraße 47 • 64732 Bad König


Telefon: 06063 / 58575

Mobiltelefon: 0175 / 9302729

Fax: 06063 / 58151

E-Mail: pflege-badkoenig@pz-odw.de



Pflege- und Betreuungsleistungen:

• Grundpflege (z.B. Waschen, Betten und Lagern, …) (1,2,3,4)

• Behandlungspflege (z.B. Verbände, Injektionen, 

  Blutzuckerkontrolle, Arzneimittelgabe, …). (5)

• Betreuungsangebote z.B. für demenzkranke Menschen (2,3)


Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden (siehe 1,2,3,4). Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.


Pflegeberatung:

• Kompetente und kurzfristige Beratung in der Pflege. (kostenfrei)

• Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI.

• Beratung über zusätzliche Betreuungs- 

  und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.


Zusammenarbeit mit allen Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie Zulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.

Mobile Pflege Gersprenztal

Hochstraße 2 • 64385 Reichelsheim


Telefon: 06164 / 54651

Mobiltelefon: 0175 / 7557203 

Fax: 06164 / 3045

E-Mail: pflege-reichelsheim@pz-odw.de



Pflege- und Betreuungsleistungen:

• Grundpflege (z.B. Waschen, Betten und Lagern, …) (1,2,3,4)

• Behandlungspflege (z.B. Verbände, Injektionen, 

  Blutzuckerkontrolle, Arzneimittelgabe, …). (5)

• Betreuungsangebote z.B. für demenzkranke Menschen (2,3)


Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden (siehe 1,2,3,4). Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.


Pflegeberatung:

• Kompetente und kurzfristige Beratung in der Pflege. (kostenfrei)

• Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI.

• Beratung über zusätzliche Betreuungs- 

  und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.


Zusammenarbeit mit allen Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie Zulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.


Mobile Pflege Erbach / Michelstadt

Elsa-Brändström-Str. 13 • 64711 Erbach

Pia Mester, Pflegedienstleiterin der Ambulanten Pflege und Gruppenleiterin


Telefon: 06062 / 9408-0

Fax: 06062 / 9408-18

E-Mail: pflege-erbach@pz-odw.de


Pflege- und Betreuungsleistungen:

• Grundpflege (z.B. Waschen, Betten und Lagern, …) 

• Behandlungspflege (z.B. Verbände, Injektionen, 

  Blutzuckerkontrolle, Arzneimittelgabe, …). 

• Betreuungsangebote z.B. für demenzkranke Menschen


Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden. Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.


Pflegeberatung:

• Kompetente und kurzfristige Beratung in der Pflege. (kostenfrei)

• Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI.

• Beratung über zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.


Zusammenarbeit mit allen Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie Zulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.



Mobile Pflege Oberzent

Krähberger Weg 49 • 64743 Beerfelden


Telefon: 06068 / 7599-514

Fax: 06068 / 7599-564

E-Mail: pflege-beerfelden@pz-odw.de



Pflege- und Betreuungsleistungen:

• Grundpflege (z.B. Waschen, Betten und Lagern, …) (1,2,3,4)

• Behandlungspflege (z.B. Verbände, Injektionen, 

  Blutzuckerkontrolle, Arzneimittelgabe, …). (5)

• Betreuungsangebote z.B. für demenzkranke Menschen (2,3)


Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden (siehe 1,2,3,4). Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.


Pflegeberatung:

• Kompetente und kurzfristige Beratung in der Pflege. (kostenfrei)

• Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI.

• Beratung über zusätzliche Betreuungs- 

  und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.


Zusammenarbeit mit allen Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie Zulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.


Mobile Pflege Bad König / Brombachtal

Bahnhofstraße 47 • 64732 Bad König

Andrea Krall, Gruppenleiterin


Telefon: 06063 / 58575

Fax: 06063 / 58151

E-Mail: pflege-badkoenig@pz-odw.de



Pflege- und Betreuungsleistungen:

• Grundpflege (z.B. Waschen, Betten und Lagern, …) (1,2,3,4)

• Behandlungspflege (z.B. Verbände, Injektionen, 

  Blutzuckerkontrolle, Arzneimittelgabe, …). (5)

• Betreuungsangebote z.B. für demenzkranke Menschen (2,3)


Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden (siehe 1,2,3,4). Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.


Pflegeberatung:

• Kompetente und kurzfristige Beratung in der Pflege. (kostenfrei)

• Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI.

• Beratung über zusätzliche Betreuungs- 

  und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.


Zusammenarbeit mit allen Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie Zulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.

Mobile Pflege Gersprenztal

Hochstraße 2 • 64385 Reichelsheim


Telefon: 06164 / 54651

Fax: 06164 / 3045

E-Mail: pflege-reichelsheim@pz-odw.de



Pflege- und Betreuungsleistungen:

• Grundpflege (z.B. Waschen, Betten und Lagern, …) (1,2,3,4)

• Behandlungspflege (z.B. Verbände, Injektionen, 

  Blutzuckerkontrolle, Arzneimittelgabe, …). (5)

• Betreuungsangebote z.B. für demenzkranke Menschen (2,3)


Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden (siehe 1,2,3,4). Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.


Pflegeberatung:

• Kompetente und kurzfristige Beratung in der Pflege. (kostenfrei)

• Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI.

• Beratung über zusätzliche Betreuungs- 

  und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.


Zusammenarbeit mit allen Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie Zulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.


Übersicht unserer Angebote und der Erklärung für die Kostenübernahme durch die Pflege- und Krankenversicherung
  • Pflege- und Betreuungsleistungen

    • Grundpflege (z.B. Waschen, Betten und Lagern, …) (1,2,3,4)

    • Behandlungspflege (z.B. Verbände, Injektionen, 

      Blutzuckerkontrolle, Arzneimittelgabe, …). (5)

    • Betreuungsangebote z.B. für demenzkranke  

      Menschen (2,3)


    Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden (siehe 1,2,3,4). Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.  

  • Pflegeberatung

    • Kompetente und kurzfristige Beratung in der Pflege. (kostenfrei)

    • Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI.

    • Beratung über zusätzliche Betreuungs- 

      und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.


    Zusammenarbeit mit allen Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie Zulassung 

    bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.

  • Haushaltshilfe SGB V §38

    • Beispiel1: 

    Mutter kann wegen einer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen oder kann wegen Entbindung oder Kur nicht zu Hause bleiben;


    • Beispiel 2: 

    Vater kann aus beruflichen Gründen nicht zu Hause bleiben, um sich den Kindern, die noch nicht zwölf Jahre alt sind, zu widmen.


    Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

    SGB V Leistungen sind Leistungen der Krankenkasse die von einem Arzt verordnet werden müssen unabhängig von einem Pflegegrad: Nach einer Kostenzusage durch die Krankenkasse oder für Selbstzahler wird die Hilfe zur Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernommen.

  • Hauswirtschaft und Betreuung

    Hauswirtschaft und Betreuung (1,2,3)


    • Häusliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Waschen, Reinigung der Wohnung, Vorlesen, Spazierengehen, …).

    • Betreuung und Entlastung für Menschen, z.B. bei Demenz nach § 45b SGB XI. 


    Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden (siehe 1,2,3). Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.  

  • Krankenhausaufenthalt ohne Pflegegrad

    Leistungen der Krankenversicherung nach §37 SGB V Krankenhausaufenthalt  ohne Pflegegrad


    Nach § 37 Abs. 1a SGB V kann die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die häusliche Krankenpflege übernommen werden. Eine Haushaltshilfe kann nach § 38 Abs. 1 SGB V längstens für 4 Wochen genehmigt werden. Ist die häusliche Krankenpflege nicht ausreichend, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V von 8 Wochen pro Kalenderjahr.

Leistungen der Pflege- und Krankenkasse
(1) Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung bei der Inanspruchnahme von Ambulanter Pflege nach § 36 (Sachleistung) und § 37 (Pflegegeld) SGB XI
Sachleistung Geldleistung
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 689 Euro 316 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro 545 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro 728 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro 901 Euro
(2) Monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung nach § 45b (ambulant)
und § 43 Abs. 3 (stationär) SGB XI
125 Euro monatlich bei allen Pflegegraden bei Leistungen in der ambulanten Pflege. Bei der vollstationären Pflege nur für Pflegegrad 1. 

(3) Leistungen der Pflegeversicherung zur Häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2. Der Anspruch beträgt jewils für ambulant und stationär 1.612,00 Euro im Kalenderjahr. Sofern keine Stationäre Kurzzeitpflege in anspruch genommen wird, kann die hälfte der Geldleistung für Kurzzeitpflege in Höhe von 806,00 Euro zur ambulanten Verhinderungspgflege addiert werden, sodass eine Gesamtleistung von 2418,00 Euro im Kalenderjahr zur verfügung steht.

 (4)  Leistungen der Krankenversicherung nach Krankenhausaufenthalt ohne Pflegegrad
Nach § 37 Abs. 1a SGB V kann die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die häusliche Krankenpflege übernommen werden. Eine Haushaltshilfe kann nach § 38 Abs. 1 SGB V längstens für 4 Wochen genehmigt werden. Ist die häusliche Krankenpflege nicht ausreichend, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V von 8 Wochen pro Kalenderjahr.

Höhe der Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung bei Kurzzeitpflege § 42 SGB XI
Anspruchsberechtigt sind die Pflegegerade 2 bis 5. Der Anspruch besteht für 8 Wochen im Kalenderjahr. Die Leistungshöhebeträgt bei 1.612,00 Euro im Kalenderjahr, wobei eine Aufstockung um die nicht verbrauchten Mittel der Verhinderungspflege möglich ist. Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt.
Personen mit einem Pflegegrad können sich ggf. weitere Kosten der Kurzzeitpflege über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§45b SGB XI) erstatten lassen, soweit das Budget hierfür ausreichend ist.

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